Gehwegparken – viele SUVs zu schwer

Dort wo Parkraum knapp wird und die Gehwege breiter sind, wird vielerorts das Parken auf dem Gehweg freigegeben. Dazu gibt es entsprechende Schilder, die anzeigen, dass Gehwegparken zulässig ist – auch wie und wo. Was vielen nicht bekannt ist. Diese Freigabe für das Parken ist auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8t beschränkt. Und dieses überschreiten viele Autos mittlerweile – besonders Modelle aus der Gattung der SUVs – der Sports-Utility-Vehicles.

SUVs zu schwer für den Gehweg zulässiges Gesamtgewicht.
Viele SUVs überschreiten die Grenze von 2,8t zulässigem Gesamtgewicht und dürfen daher nicht auf dem Gehweg parken

Diese SUVs sind zu schwer

Eine Liste in Deutschland populärer SUVs, von denen mindestens eine Ausführung das zulässige Gesamtgewicht von 2.800 kg überschreitet.


Audi e-tron 3.040 bis 3.150 kg
Audi Q7 2.800 bis 3.145 kg
Audi Q8 2.820 bis 2.890 kg
BMW X5 2.800 bis 3.150 kg
BMW X6 2.800 bis 3.000 kg
BMW X7 3.155 bis 3.295 kg
Cadillac Escalade 3.311 kg 3.402 kg 
Land Rover Range Rover 3.150 bis 3.160 kg
Land Rover Range Rover Sport 3.100 bis 3.230 kg
Mercedes G-Klasse 3.150 bis 3.200 kg
Mercedes GLS 3.230 bis 3.395 kg
Mercedes GLE 2.890 bis 3.260 kg
Mitsubishi Pajero 2.910 bis 3030 kg
Nissan Navara 3.035 bis 3.110 kg
Porsche Cayenne 2.830 bis 3.075 kg
Tesla Model X 3.079 bis 3.120 kg
Toyota Land Cruiser 2.990 bis3.300 kg
Volvo XC90 2.640 bis 2.980 kg
VW Amarok 2.900 bis 3.040 kg
VW Touareg 2.810 bis 3.000 kg

Das zulässiges Gesamtgewicht wurde aus Internet-Recherchen und Herstellerangaben ermittelt. Gerade bei Fahrzeugen, die sehr lange über mehrere Generationen oder in sehr verschiedenen Versionen gefertigt werden können Abweichungen von dieser Tabelle auftreten. Es sind nicht alle denkbaren Varianten aufgeführt. Daher können die Gewichtsangaben nach Modellvariante, Motoroisierung, Ausstattung und Modelljahr abweichen. Ältere Fahrzeuge waren in einigen Fällen kleiner und leichter. Andere Fahrzeuge wurden durch die Halter aufgelastet, so dass sie 2,8t überschreiten. Das sorgte in der Vergangenheit für eine günstigere KFz-Steuer.
Maßgeblich ist selbstverständliche die Eintragung im Fahrzeugschein des individuellen Fahrzeuges. Bei Fehlern oder Ergänzungsvorschlägen bitte ich um eine kurze Nachricht.

Rechtlicher Hintergrund für das Parken auf dem Gehweg

Aus der StVO geht ansonsten hervor, dass es im allgemeinen allgemein untersagt ist, auf dem Bordstein zu parken. Allerdings kann das Parken auf dem Gehweg auch erlaubt werden. Dies ist zum einen der Fall, wenn sich auf dem Gehweg z.B. eine Parkflächenmarkierung befindet.

Angaben zum Thema Parken findet man in der StVO unter dem § 12 StVO „Halten und Parken“. Damit das Parken auf dem Gehweg zulässig ist ist eine Beschilderung mit einer Variante des Zeichens 315 erforderlich. Es gibt insgesamt 32 Varianten dieses Schildes. Allgemeine Das Zeichen 315 ist ein so genanntes Richtzeichen. Zu diesen Richtzeichen schreibt die StVO in § 42:

§ 42 Richtzeichen

(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Ergänzt wird dieser Paragraph durch anlagen zur StVO. In Anlage 3 wird Absatz 2 aus §42 StVO konkretisiert. Dort findet sich dann auch unter der laufenden Nummer 10 Ge- und Verbote, die sich aus dem Zeichen 315 ergeben:

Gemsamtmassse Gehwegparken
Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO – Richtzeichen. (Fundstelle: BGBl. I 2013, 411 – 424) lf. Nr.10

Es ist also die „zulässige Gesamtmasse“ maßgeblich nicht wie oft vermutet wird, das tatsächliche Gewicht oder das Leergewicht. Dieses findet man in der Zulassugsbescheinugung Teil 1 – auch Fahrzeugschein genannt – im Feld F1.

Auch das Verkehrszeichen 315 in seinen Varianten weist darauf hin, dass das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist. Dieses kann unterschiedlich aussehen, zeigt aber immer weißes „P“ auf blauem Grund. Unter dem Buchstaben ist dargestellt, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu parken haben, beispielsweise ob diese nur halb, also mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig, parken dürfen.

Allerdings gelten beim Verkehrszeichen 315 folgende Ausnahmen, bei denen vom Parken auf dem Bordstein abgesehen werden muss:

  • Das Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg lediglich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t.
  • Das Abstellen eines Kfz über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist unzulässig und damit untersagt.
  • Die jeweilige Gestaltung des Schildes kann anordnen, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu parken haben. Außerdem können Anfang und Ende der Parkzone mit weißen Pfeilen gekennzeichnet werden.