Geisterradeln in der Harburger Straße in Rotenburg

ich habe vie einigen Wochen bei Facebook einen Beitrag zu Thema Geisteradeln entlang der Nord-Süd Achse zwischen Verdener Straße und Bahnhofsbrücke geschrieben. Heute habe ich eine kleine Tour entlang der Harburger Straße gemacht und dort die Zustände und Beschilderungen aufgenommen. Diesen Beitrag bei Facebook habe ich in der ADFC und deer Rotenburger Gruppe geteilt und geben ihn hier jetzt wieder für die, die kein Facebook nutzen.

Einleitung

Ich habe heue Abend noch einmal eine kleine Tour gemacht und mir die „Geisterradelei“ an der Harburger Straße in Rotenburg angesehen. Die Strecke ist eine „Hauptverkehrsstrecke“ für Radfahrer, weil sie Wohngebiete und Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten anbindet, ebenso, wie die Innenstadt. die am süd-westlchen Ende mit dem „Neuen Markt“ beginnt. Nebenstrecke sind zum Teil unterbrochen, haben keine Ampelquerungen oder sind in Kopfsteinpflaster ausgeführt.

Man kann die Strecke grob in zwei Abschnitte einteilen:

1. Neuer Markt bis Berliner Ring (südlicher Teil)

Hier ist auf beiden Seiten ein getrennter Rad-und Fußweg angeordnet. Auf der Südseite ist er überwiegend mit „Achtung Radwegschäden“ beschildert. Auf der Nordseite ist er zwischen Famila und Sparkasse mit „Gehweg Radfahrer frei“ in Gegenrichtung beschildert. Das bedeutet, dass Radfahrer streng genommen nicht auf dem baulichen Radweg fahren dürfen, sondern auf dem Gehweg – was zu „Linksverkehr“ führt. Die Radwegschäden auf der Südseite sind erheblich. Mit einem Lastenrad oder einem Anhänger sind diese Abschnitte nicht sicher zu befahren. Einige Abschnitte sind generell nicht sicher zu befahren, bis hin dazu, dass schlichtweg kein baulich getrennter Radweg, der „Benutzungspflichtig“ ist, existiert.

2. Berliner Ring bis Brockeler Straße. (nördlicher Teil)

Hier ist auf beiden Seiten KEIN Radweg ausgeschildert, sondern es ist nur ein Gehweg vorhanden, der genutzt werden KANN aber nicht genutzt werden MUSS. Man kann also auf diesem Ende legal auf der Straße fahren.Meine Fahrt begann auf der Südseite in Fahrtrichtung bis hoch zur Brockeler Straße und dann in der Gegenrichtung zurück.

Grundsätzliches zum Gehweg „Radfahrer Frei“.

Wenn ein Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ beschildert ist, ist dort das Radfahren erlaubt. Es ist aber nicht vorgeschrieben. Hier hat man als Radfahrer die Wahl, entweder die Fahrbahn oder den Gehweg zu benutzen. Wenn man sich jedoch für den frei gegebenen Gehweg entscheidet, dann muss man dort mit mit maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. So steht das in der StVO. Wer das schon mal probiert hat: bei 4–7km/h (Schritttempo) ist es eine Herausforderung, das Fahrrad überhaupt im Gleichgewicht zu halten. Ist man jedoch zu schnell ist und und hat einen Unfall mit einem einen Fußgänger, dann hat man unter Umständen vor Gericht schlechte Voraussetzungen, denn Fußgänger haben auf Gehwegen absoluten Vorrang haben dürfen keinesfalls behindert oder gefährdet werden.

Ein Gehweg mit der Auszeichnung „Radfahrer frei“ ist also KEIN Radweg und auch kein guter Radweg-Ersatz.

Übersichtskarte Harburger Straße Rotenburg

Meine Strecke begann am neuen Markt – auf der Karte links unten. Hier beginnt der Weg als „ganz normaler“ getrennter Rad-und Fußweg.


Schon nach wenigen Metern (kurz vor der Apotheke“ kommt das erste Schild, das auf Radwegschäden hinweist“. Dieses Schild hebt NICHT die Benutzungspflicht auf. Der Radweg ist mit mehrspurigen Lastenrädern oder auch Fahrradanhängern NICHT sicher zu befahren.

Interessanterweise wird an der Fuhrenstraße auch in Gegenrichtung auf Radwegschäden hingewiesen, obwohl es da keine Freigabe für das Fahren in Gegenrichtung gibt. Man sieht hier auch, dass der „getrennte Radweg“ kaum die Anforderungen hinsichtlich der Breite erfüllt.

Auf der anderen Seite der Fuhrenstraße geht es weiter mit einem getrennten Rad-und Fußweg. Dazu muss man sagen, dass der Radweg zum Teil kaum existent ist. Detailbilder folgen.

In der Bildmitte sieht man ein erstes Beispiel für einen nicht benutzbaren „benutzungspflichtigen“ baulichen Radweg. Ob hier die Anordnung einer Benutzungspflicht legal ist, ist sicherlich fraglich.

Detailaufnahme der ersten Engstelle. Das dunkel gepflasterte ist hier in Rotenburg ein „Benutzungspflichtiger Radweg“…

Auch das ist ein Teil eines „benutzungspflichtigen“ Radweges und wie man den Spuren entnehmen kann, wird er auch tatsächlich genutzt. Wenn aus diesem Streckenabschnitt einen „gemeinsamen Geh- und Radweg machen würde, dann dürfte man zumindest legal auf den linken Teil, also den Fußweg ausweichen. Rechts im Bild sieht man eine Stolperfalle der besonderen Art. Die Eingangsschwelle des Hauses liegt tiefer, als das Niveau des Gehweges. Das wurde baulich berücksichtigt, also ist da ein „Loch“.

Im weiteren Verlauf sind (baumbedingt) größere Unebenheiten. Durch die Anordnung eines „getrennten Rad-und Fußweges) darf nicht auf den Gehweg ausgewichen werden. Wenn man aus Sicherheitsgründen ausweichen muss, dann muss man auf die Straße ausweichen. Das ist an dieser Stelle besonders ärgerlich, weil hier der „Sandhasenweg“ die Bundesstraße quert. Da die Ampel etwas weiter südöstlich ist, ist hier natürlich besonders intensiver Zweirichtungsverkehr.

Aktuelle Querung Sandhasenweg über Fupgängerampel bei Auf dem Rusch.

Etwas weiter werden die Bäume kleiner und der Radweg breiter. Es werden weiterhin „Radwegschäden“ ausgeschildert.

Vor Edeka begegnet einem auf einem kleinen Abschnitt ein baulicher Radweg, der der Beschilderung angemessen erscheint.

Der Radweg endet an einer Fußgängerampel. Radfahrer müssen hier also absteigen. Der Kreuzungsbereich und die Verkehrsinsel wirken insgesamt sehr sanierungsbedürftig. Der Radweg endet also bereits auf dieser Straßenseite und wird auf der gegenüberliegenden Seite nicht weitergeführt. Dort beginnt ein Gehweg. Man beachte links am Straßenschild den Hinweis: es handelt sich um eine Radweg-Route, die geradeaus führt.

Ab dem Berliner Ring, durchgehend bis zur Brockeler Straße verläuft ein Gehweg, der von Radfahrern benutzt werden KANN, aber nicht MUSS. Ab hier kann man also legal links auf der Straße fahren. Paradoxerweise hat der Gehweg Radwegschäden.

An der Einfahrt Siedenmarsch sieht man, dass der Gehweg auch in die Gegenrichtung für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben ist – auch hier wird auf Radwegschäden hingewiesen.

Gegenüber vom Wümmepark zeigt sich die gleiche Beschilderung. Hier ist ebenfalls der Weg in Gegenrichtung freigegeben und es wird auf Radwegschäden hingewiesen. Die Schilder stammen offenbar aus dem Fundus und sind schon reichlich ausgeblichen.

Aus dieser Situation zwischen Wümmepark und Harburger Straße könnte man ableiten, dass eine Zufahrt / ein Zugang zum Wümmepark für Radfahrer und Fußgänger sinnvoll wäre. Legal kommt man als radfahrer ansonsten nur schiebend zum Wümmepark oder man quert rechts die Straße zum Ford-Händler und fährt da dann (weil kein angeordneter Radweg) auf der Straße, um dann, wie der motorisierte Verkehr bei der hinteren Einfahrt auf den Parkplatz zu fahren. Das geht sicher auch anders. Hier sollte man über einen offiziellen Zugang nachdenken.  Bei Familia gibt einen solchen Übergang.

Stadteinwärts gibt es keinen Radweg. Der Fußweg ist für die Nutzung durch Radfahrer freigegeben.

Dies setzt sich weiter fort. An den Ausfahrten (hier am Wohlsdorfer Weg) wird auf Radfahrer aus beiden Richtungen hingewiesen.

Die verwendeten Schilder sind zum Teil schon etwas verblichen, aber man erkennt: auch stadtauswärts ist es ein Gehweg, der für Radfahrer frei ist.

Am Waldstegener Weg ist weiterhin keine Radwegbenutzungspflicht stadteinwärts. Der Fußweg darf jedoch genutzt werden.

Auch stadtauswärts ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben.

An der Ampel Höhe Berliner Ring ändert sich die Beschilderung. Hier gilt eine Benutzungspflicht des baulichen Radstreifens – obwohl der dafür im Verlauf der Bushaltestelle sicherlich etwas schmal geraten ist.

An der Einmündung des Nagelschmiedsweges wird das Schema fortgesetzt – also eine Radwegbenutzungspflicht des baulichen Radstreifens stadteinwärts.

Stadauswärts stellt es sich anders dar. Da ist kein Radweg ausgeschildert, sondern der Gehweg freigegeben. Das bedeutet im Prinzip, dass Radfahrer (weil der rechte Teil ja ein beutzungspflichtiger Radweg ist) dieser durch Radfahrer in diese Richtung NICHT befahren werden darf, sondern die Radfahrer stadtauswärts im Linksverkehr auf dem linken Streifen – dem Gehweg – fahren dürfen. Schwierige Situation, für die die Schildervielfalt offenbar nichts besseres bereithält.

Auch vor dem Parkplatz vor Famila ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben, obwohl es in anderer Richtung ein benutzungspflichtiger Radweg ist.

Ab auf dem Rusch beginnt ein neu ausgbauter Abschnitt, mit einem benutzungspflichtigen Radweg stadteinwärts. Eine Freigabe in Gegenwichtung (z.B. ab Fuhrenstraße) ist mir nicht aufgefallen. In Anbetracht des Zustands des Radweges auf der Gegenseite (benutzungspflichtig, schwere Schäden) sollte man mal darüber nachdenken. Es wäre schon seltsam, wenn quasi außer der Reihe ein Abschnitt für den Zweirichtungsverkehr NICHT freigegeben wäre, der besser dafür geeignet wäre, als irgend ein anderer Abschnitt. 

Baustellenbedingt wird an der Kreuzung zur Glockengießersrtraße der Radweg zum Fußweg. Offebbar aus Sicherheitsgründen wurde der Weg zudem zur Straße hin abgesperrt.

Weil es quasi auf dem Weg lag, bin ich auch noch in Richtung Glockengießer Straße / Mittelweg weitergefahren. Da endet der Radweg plötzlich. Weder kann man als Radfahrer den Zebrastreifen fahrend überqueren, noch kann man rechts in den Mittelweg weiter fahren. In beiden Fällen – also in beide Richtungen heißt es Absteigen und Schieben. Das wirkt etwas wie aus dem letzten Jahrtausend und ist es wahrscheinlich auch.

Hier haben wir den wahrscheinlich breitesten Zebratstreifen Roteburgs – jedoch keine Furt für Radfahrer.

Das Ende des Radweges in Richtung Mittelweg ist so eine Sache. Man KANN da natürlich widerrechtlich (ist ab da ja ein Fußweg) die lezten Meter fahren und kommt dann auf einen reichlich schmalen Einfädelungsstreifen. der hat dann auch kleine Fahrradsymbole. Aber „richtig“ wäre es, diese Meter abzusteigen und bis zum Einfädelungsstreifen zu schieben. 
Wagemutigen würde man eventuell entgegenkommen, wenn man auf den paar Metern noch „Gehweg Radfahrer frei“ beschildern würde. Die Einfädelung trauen sich auch nicht alle zu befahren. Vielleicht hofft man auch einfach auf eine Neuplanung, die dann etwas fahrradgerechter wird. So verlässt man sich insgeheim darauf, dass Radfahrer das tun, was sie eigentlich nicht dürfen – und wenn dann was passiert, dann ist das halt ihr Problem – hätten schieben müssen.

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